2. Mose 21
 
Und dies sind die Rechte (מִשְׁפָּט), die du ihnen vorlegen sollst:
«Rechte» (מִשְׁפָּט, Strongs 4941): in KJV mit «judgements» übersetzt.
So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst.
Beachte: auch die «die Schöpfung wird freigemacht werden von der Knechtschaft des Verderbnisses zu der Freiheit der Herrlichkeit der Kinder Gottes.» Röm 8:21
Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er einer Frau Mann war, soll seine Frau mit ihm ausgehen.
Wenn sein Herr ihm eine Frau gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen die Frau und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen.
Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen,
so soll sein Herr ihn vor Gott bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig.
Gott הָאֱלֹהִים, in Elb05 mit «Richter», in KJV mit «judges» übersetzt. Vgl 2. Mo 22:7, 2. Mo 22:27.
Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen.
Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, der sie für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat.
der sie für sich bestimmt hatte: KJV übersetzt »who hath betrothed her to himself«.
Und wenn er sie seinem Sohn bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Recht (מִשְׁפָּט) der Töchter.
Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern.
Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.
Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden;
Vgl Du sollst nicht töten 2. Mo 20:13.
Vgl «Wenn aber ein Mann seinen Nächsten haßt, und ihm auflauert und sich gegen ihn erhebt und ihn totschlägt…» 5. Mo 19:11
hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll.
Vgl «Wer seinen Nächsten unabsichtlich erschlägt, und er haßte ihn vordem nicht…» 5. Mo 19:4
Und so jemand gegen seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist, von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe.
Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden.
Vgl «Ehre Vater und Mutter»: 2. Mo 20:12.
Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden.
Joseph wurde den Ismaelitern verkauft 1. Mo 37,28.
Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden.
Vgl «Ehre Vater und Mutter»: 2. Mo 20:12.
Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Stein oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig:
hadern רִיב (Strongs 7378) Vgl «streiten» נָצָה (Strongs 5327) Vers 22.
wenn er aufsteht und draußen an seinem Stab wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen.
Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stock schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden:
nur wenn er einen Tag oder zwei Tage bleibt (יַעֲמֹד), soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld.
bleibt יַעֲמֹד (Strongs 5975): Elb05 übersetzt: «leben bleibt».
Und wenn Männer sich streiten und stoßen eine schwangere Frau, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Ehemann der Frau ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter.
Ehemann (בַּעַל, Strongs 1167): «Baal». Ebenso in 2. Sam 11:26. Vgl Hos 2:18.
Richter: פָּלִיל (Strongs 6414, 3x), kommt noch vor in 5. Mo 32:31 und Hi 31:11.
Vgl 2. Mo 22:8
Sich streiten: Vers 18
Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben,
Leben um Leben vgl 3. Mo 24,18, 5. Mo 19,21.
Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,
Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme.
Wunde und Strieme vgl 1. Mo 4:23
Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge.
Frage: Zusammenhang mit Sach 11,17.
Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn.
Und wenn ein Ochse einen Mann oder eine Frau stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein.
Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder eine Frau, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden.
Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird.
Preise in Silber:
  • 30 Schekel wenn Rind einen Sklaven stösst: Vers 32.
  • 100 Schekel für Frau nehmen und sie dann verschmähen: 5. Mo 22:13-19.
  • 50 Schekel für das ergreifen einer Jungfrau: 5. Mo 22:28-29.
Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Recht getan werden.
Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.
30 Schekel Silber: vgl 3. Mo 27,4, Sach 11,12-13, Mt 26,15, Mt 27,9.
15 Silberlinge: Hos 3,2.
Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein,
so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören.
Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen.
Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.
Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück.
David kannte offenbar dieses Gesetz: 2. Sam 12:6. Vgl auch Lk 19:8.
Vgl mit «einen Fünftel darüber hinzufügen» in 3. Mo 5:16
Das vierfache erstatten: vgl Zachäus in Lk 19:8
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