2. Mose 22
 
Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld;
wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden.
Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten.
Vgl Vers 6
So jemand ein Feld oder einen Weingarten abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Feld eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten.
Wenn ein Feuer ausbricht und Dornen erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat.
Vgl Ri 15,5.
So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Haus dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten;
Vgl Vers 3
wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor Gott (אֱלֹהִים) treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe (מְלָאכָה) seines Nächsten ausgestreckt hat.
Vor Gott treten: Elb05 übersetzt mit «vor die Richter treten», KJV mit «brought unto the judges» (Ebenso Vers 8). S. 2. Mo 21:6.
Bei jedem Fall von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor Gott kommen; wen die Richter (אֱלֹהִים) schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten.
Richter: אֱלֹהִים (Strongs 430). Vgl mit «Richter» in 2. Mo 21:22.
So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es,
so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten.
Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten.
Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten.
Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten;
wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen.
so ist es für seine Miete gekommen.: Sch2K übersetzt »so ist es inbegriffen in seiner Miete«.
Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zur Frau erkaufen.
Siehe Dina und Sichem (1. Mo 34,11).
Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen.
Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen.
Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden.
Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt werden.
soll verbannt werden: KJV übersetzt mit «shall be utterly destroyed». Vgl 3. Mo 27:29.
Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Land Ägypten gewesen.
Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken.
Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören;
und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwert töten, und eure Frauen sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden.
Wenn du meinem Volk, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen.
Wenn du irgend deines Nächsten Mantel zum Pfand nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;
denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig.
Gott (אֱלֹהִים) sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen.
Gott: Elb05 übersetzt mit «Richter», KJV mit «gods», S. 2. Mo 21:6.
Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben.
Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben. vgl 3. Mo 27:26, 4. Mo 3:12-13.
Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du es mir geben.
Vgl mit 3. Mo 22,27.
Vgl auch mit der Beschneidung am achten Tag: 1. Mo 17,12.
Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Feld zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.
Fleisch, das auf dem Feld zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen vgl 3. Mo 22:8.
Heilige Männer 2. Petr 1:21, vgl Heiliges Volk
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