3. Mose 25
 
Und Jehova redete zu Mose auf dem Berg Sinai und sprach:
Beachte: die übliche Wendung ist: 'Und Jehova redete zu Mose und sprach'. Ging Mose wegen der vorangehenden Begebenheit auf den Berg Sinai?
Vgl auch 3. Mo 11,1 und 3. Mo 1,1.
Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem Jehova einen Sabbat feiern.
Wenn ihr in das Land kommt … 3. Mo 14:34
Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes einsammeln.
Hat dieses Wort für beschneiden eine andere Bedeutung wie sonst in der Bibel?
Aber im siebten Jahr soll ein Sabbat der Ruhe für das Land sein, ein Sabbat dem Jehova; dein Feld sollst du nicht besäen und deinen Weinberg nicht beschneiden;
den Nachwuchs deiner Ernte sollst du nicht einernten, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden: Es soll ein Jahr der Ruhe für das Land sein.
Und der Sabbat des Landes soll euch zur Speise dienen, dir und deinem Knecht und deiner Magd und deinem Mietling und deinem Beisassen, die sich bei dir aufhalten;
Mietling: In Elb05 und Sch2K mit «Tagelöhnern» übersetzt.
Beachte die Häufung des Wortes 'Gast' in diesem Kapitel (auch Vers 40).
und deinem Vieh und dem wilden Getier, das in deinem Land ist, soll all sein Ertrag zur Speise dienen.
Und du sollst dir sieben Jahrsabbathe zählen, siebenmal sieben Jahre, so daß die Tage von sieben Jahrsabbathen dir neunundvierzig Jahre ausmachen.
Jahrsabbathe: Erlassjahr
Und du sollst im siebten Monat, am Zehnten des Monats, den Posaunenschall ergehen lassen; am Versöhnungstag sollt ihr die Posaune ergehen lassen durch euer ganzes Land.
Und ihr sollt das Jahr des fünfzigsten Jahres heiligen und sollt im Land Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner. Ein Jubel (יוֹבֵל) soll es euch sein, und ihr werdet ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen, und ein jeder zurückkehren zu seinem Geschlecht.
Bei Land, das durch Heirat zwischen Stämmen verlustig geht, besteht im Halljahr offenbar kein Anspruch auf Rückerstattung. (4. Mo 36,4)
Ein Jubel (יוֹבֵל) soll dasselbe, das Jahr des fünfzigsten Jahres, euch sein; ihr sollt nicht säen und seinen Nachwuchs nicht ernten und seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen;
denn ein Jubel (יוֹבֵל) ist es: es soll euch heilig sein; vom Feld weg sollt ihr seinen Ertrag essen.
In diesem Jahr des Jubels (יוֹבֵל) sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen.
Und wenn ihr eurem Nächsten etwas verkauft oder von der Hand eures Nächsten etwas kauft, so soll keiner seinen Bruder bedrücken.
Nach der Zahl der Jahre seit dem Jubeljahr sollst du von deinem Nächsten kaufen, nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen.
Nach Verhältnis der größeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mehren, und nach Verhältnis der geringeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mindern; denn eine Zahl von Ernten verkauft er dir.
Und so soll keiner von euch seinen Nächsten bedrücken, und du sollst dich fürchten vor deinem Gott; denn ich bin Jehova, euer Gott.
Und so tut meine Satzungen, und beobachtet meine Rechte und tut sie, so werdet ihr sicher wohnen in eurem Land.
Und das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet essen bis zur Sättigung und sicher in demselben wohnen.
Und wenn ihr sprecht: Was sollen wir im siebten Jahr essen? Siehe, wir säen nicht, und unseren Ertrag sammeln wir nicht ein:
Ich werde euch ja im sechsten Jahr meinen Segen entbieten, daß es den Ertrag für drei Jahre bringe;
und wenn ihr im achten Jahr sät, werdet ihr noch vom alten Ertrag essen; bis ins neunte Jahr, bis sein Ertrag einkommt, werdet ihr Altes essen.
Und das Land soll nicht für immer verkauft werden, denn mein ist das Land; denn Fremdlinge und Beisassen seid ihr bei mir.
Die ersten Jünger der Apostelgeschichte verkauften ihre Äcker: Apg 4:34
Und im ganzen Land eures Eigentums sollt ihr dem Land Lösung gestatten.
Wenn dein Bruder verarmt und von seinem Eigentum verkauft, so mag sein Löser, sein nächster Verwandter, kommen und das Verkaufte seines Bruders lösen.
Und wenn jemand keinen Löser hat, und seine Hand erwirbt und findet, was zu seiner Lösung hinreicht,
so soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das Übrige dem Mann zurückzahlen, an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen.
Und wenn seine Hand nicht gefunden hat, was hinreicht, um ihm zurückzuzahlen, so soll das von ihm Verkaufte in der Hand des Käufers desselben bleiben bis zum Jubeljahr; und im Jubeljahr soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen.
Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll sein Lösungsrecht bestehen bis zum Ende des Jahres seines Verkaufs; ein volles Jahr soll sein Lösungsrecht bestehen.
Wenn es aber nicht gelöst wird, bis ihm ein ganzes Jahr voll ist, so soll das Haus, das in der ummauerten Stadt ist, für immer dem Käufer desselben verbleiben, bei seinen Geschlechtern; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen.
Aber die Häuser der Dörfer, welche keine Mauer ringsum haben, sollen dem Feld des Landes gleichgeachtet werden; es soll Lösungsrecht für sie sein, und im Jubeljahr sollen sie frei ausgehen.
Und was die Städte der Leviten, die Häuser der Städte ihres Eigentums betrifft, so soll ein ewiges Lösungsrecht für die Leviten sein.
Hier einzige Erwähnung von Leviten im ganzen Levitikus. Neben Dan (3. Mo 24,11) wird kein anderer Stamm in diesem Buch erwähnt.
Und wenn jemand von einem der Leviten löst, so soll das verkaufte Haus in der Stadt seines Eigentums im Jubeljahr frei ausgehen; denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Eigentum unter den Kindern Israel.
Aber das Feld des Bezirks ihrer Städte soll nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum.
Und wenn dein Bruder verarmt und seine Hand bei dir wankend wird, so sollst du ihn unterstützen; wie der Fremdling und der Beisasse soll er bei dir leben.
Du sollst nicht Zins und Wucher von ihm nehmen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder bei dir lebe.
Dein Geld sollst du ihm nicht um Zins geben und deine Nahrungsmittel nicht um Wucher geben.
Ich bin Jehova, euer Gott, der ich euch aus dem Land Ägypten herausgeführt habe, um euch das Land Kanaan zu geben, um euer Gott zu sein.
Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht Sklavendienst tun lassen;
Vgl Neh 5:5
wie ein Mietling, wie ein Beisasse soll er bei dir sein; bis zum Jahr des Jubels soll er bei dir dienen.
Mietling In Elb05 und Sch2K mit «Tagelöhnern» übersetzt.
Dann soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seinem Geschlecht zurückkehren und wieder zu dem Eigentum seiner Väter kommen.
Denn sie sind meine Knechte, die ich aus dem Land Ägypten herausgeführt habe; sie sollen nicht verkauft werden, wie man Sklaven verkauft.
Knechte wie auch Sklaven sind im Hebräischen עֶבֶד (Strongs 5650).
Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott.
Du sollst dich fürchten vor deinem Gott, vgl. Neh 5:9, wo »Söhne und Töchter dem Knechtdienst unterworfen« waren, ermahnt Nehemia, Gott zu fürchten: Neh 5:9.
Was aber deinen Knecht und deine Magd betrifft, die du haben wirst: von den Nationen, die rings um euch her sind, von ihnen mögt ihr Knecht und Magd kaufen.
Und auch von den Kindern der Beisassen, die sich bei euch aufhalten, von ihnen mögt ihr kaufen und von ihrem Geschlecht, das bei euch ist, das sie in eurem Land gezeugt haben; und sie mögen euch zum Eigentum sein,
und ihr mögt sie euren Söhnen nach euch vererben, um sie als Eigentum zu besitzen. Diese mögt ihr auf ewig dienen lassen; aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht einer über den anderen herrschen mit Härte.
Und wenn die Hand eines Fremdlings oder eines Beisassen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder bei ihm verarmt und sich dem Fremdling, dem Beisassen bei dir, oder einem Sprößling aus dem Geschlecht des Fremdlings verkauft,
so soll, nachdem er sich verkauft hat, Lösungsrecht für ihn sein; einer von seinen Brüdern mag ihn lösen.
Entweder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims mag ihn lösen, oder einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlecht mag ihn lösen; oder hat seine Hand etwas erworben, so mag er sich selbst lösen.
Und er soll mit seinem Käufer rechnen vom Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jahr des Jubels; und der Preis, um den er sich verkauft hat, soll der Zahl der Jahre gemäß sein; nach den Tagen eines Mietlings soll er bei ihm sein.
Wenn der Jahre noch viele sind, so soll er nach ihrem Verhältnis seine Lösung von seinem Kaufgeld zurückzahlen;
und wenn wenig übrig ist an den Jahren bis zum Jahr des Jubels, so soll er es ihm berechnen: nach Verhältnis seiner Jahre soll er seine Lösung zurückzahlen.
Wie ein Mietling soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er soll nicht vor deinen Augen mit Härte über ihn herrschen.
Und wenn er nicht in dieser Weise gelöst wird, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm.
Denn mir sind die Kinder Israel Knechte; meine Knechte sind sie, die ich aus dem Land Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jehova, euer Gott.
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